Sachkundenachweis für Hunde 20/40 Regel

Seit dem 18. Dezember 2002 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Danach ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben.

Bei uns können Sie den Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) für große Hunde erhalten. Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.

Und so funktioniert es: Sie vereinbaren mit uns einen Termin an dem Sie von den 16 amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen von uns vier nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen vorgelegt bekommen, die Sie ausfüllen. Wir überprüfen Ihre Antworten und werten sie aus. Anschließend bespricht Dr. Andrea Jansen mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führt ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen.

Die entsprechenden Fragebögen zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung sowie einen dazu passenden Lösungsbogen finden Sie im Internet unter www.tieraerztekammer-nordrhein.de und hier weiter unten auf dieser Seite.

Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden. Weitere Informationen bekommen Sie direkt in der Praxis.

 
 
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