Sachkundenachweis für Hunde

Seit dem Jahr 2002 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Danach ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben.

 

In unserer Praxis können Sie den Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) für große Hunde erhalten. Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.

 

Und so funktioniert es: Sie vereinbaren mit uns einen Termin an dem Sie von den sieben neu überarbeiteten Fragebögen mit je 30 Fragen einen zufällig ausgewählten vorgelegt bekommen. Wir überprüfen Ihre Antworten und werten sie aus. Anschließend bespricht Dr. Andrea Jansen mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führt ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen.

 

Die entsprechenden Fragebögen zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung sowie einen dazu passenden Lösungsbogen finden Sie hier auf unserer Seite und auch auf der Seite der Tierärztekammer unter www.tieraerztekammer-nordrhein.de .

 

Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden. Weitere Informationen bekommen Sie direkt in der Praxis.

 
 
Sachkundenachweis 2025 Übungsbögen zum Download
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