Gebühr für Honorar-Ausfall

Leider mussten wir in letzter Zeit immer öfter die Erfahrung machen, dass Konsultationstermine für Tiere angemeldet wurden, dann aber zum vereinbarten Termin kein Patient erschien. Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde, konnte er auch nicht für andere Patienten verwendet werden. Der Praxis entsteht also in diesen Fällen tatsächlich ein Honorarausfall.

Da sich diese Fälle in letzter Zeit häufen und es so immer schwieriger wird, die Sprechstunde sinnvoll zu organisieren, behalten wir uns vor, künftig für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Honorarausfallgebühr zu erheben. Rechtzeitig heißt in diesem Fall spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Die Gebühr in Höhe von 20,– Euro wird dann mit dem nächsten Besuch abgerechnet. Für nicht rechtzeitig abgesagte OP-Termine behalten wir uns vor, eine entsprechende Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 50,– Euro zu berechnen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Gebühr durch rechtzeitige Mitteilung an die Praxis vermeiden lässt, wenn ein Termin aus berechtigten Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Grundsätzlich bitten wir darum, die Termine für die Patienten sorgfältig zu planen um nötige Absagen oder Verschiebungen so gering wie möglich zu halten. Nur so ist es uns möglich, einen im Interesse aller möglichst reibungslosen Ablauf der Sprechstunde zu gewährleisten und auch unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

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